Der Weinanbau in Chile wurde vermutlich durch die spanischen Conquistadores über Peru oder Mexiko eingeführt. Die ersten Rebstöcke, spanische Rebsorten wie Albilho, Moscatel, País und Torontel, wurden 1551 in La Serena angepflanzt, danach folgten Anpflanzungen in dem bei Santiago liegenden Valle Central. Produziert wurde der Wein nicht nur für den Eigenbedarf, sondern auch für den Export nach Peru und Mexiko. Chile wurde somit zunehmend Konkurrent für europäische Weine auf dem amerikanischen Markt des 17. und 18. Jahrhunderts. Der Weinanbau entwickelte sich über die Jahrhunderte weiter und bereits 1850 gab es 40.000 Rebstöcke von 70 verschiedenen Rebsorten. Heute befinden sich die Weingärten vor allem am westlichen Fuß der Anden in hochgelegenen Flusstälern in 600 bis 1.000 Meter Seehöhe und ziehen sich entlang der Gebirgskette als schmales Band in einer Länge von 1.300 Kilometern. Durch die besondere geographische Lage zwischen dem offenen Pazifik und den schützenden Anden konnte die Reblaus in Chile nie so richtig Fuß fassen. Man vermutet, dass durch die traditionelle künstliche Bewässerung in Form einer Überflutung der Weingärten die wenigen Exemplare dieses Schädlings immer wieder vernichtet werden. Deshalb gibt es in Chile große Rebflächen mit unveredelten Rebstöcken. 1938 wurden von der Regierung prohibitive Maßnahmen beschlossen, die unter anderem das Anlegen von neuen Weinbergen verbot, und die Weinproduktion auf maximal 60 Liter pro Bürger beschränkte. Durch die Aufhebung des Anpflanzungsverbots 1974 ging es mit dem Weinanbau langsam wieder bergauf und erst ab 1985 wurden in grossem Umfang neue Weinberge angelegt und europäische Sorten importiert. Die Rebfläche zur Weinproduktion umfasst jetzt ca. 115.000 Hektar und es werden jährlich etwa sieben bis acht Millionen Hektoliter Wein erzeugt. Im Jahre 1995 ist ein neues Weinrecht in Kraft getreten, das die Anbaugebiete für Trauben genau definiert. Diese Ursprungsbezeichnung ist auf dem Etikett mit Denominación de Origen vermerkt. Die auf den Etiketten enthaltenen Bezeichnungen wie Reserva, Gran Reserva, Gran Vino, oder Superior können vollkommen beliebig verwendet werden und unterliegen keinerlei Vorschriften.